Begleitete Elternschaft
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An wen?
Das Angebot richtet sich an Mütter und/oder Väter mit Lernschwierigkeiten.
Was ist das?
In der Begleiteten Elternschaft werden Eltern von Fachkräften dabei unterstützt,
möglichst selbstbestimmt mit ihren Kindern als Familie leben zu können.
Ziel
Ziel ist es, den Familien eine dauerhafte und gemeinsame Lebensperspektive
zu ermöglichen und dabei das Wohl der Kinder zu sichern.
Rechtliche Grundlagen?
Die Begleitete Elternschaft ist eine Kombination
aus den Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII,
um eine altersgemäße Entwicklung des Kindes zu gewährleisten
und dem Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
im Sinne der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII.
Wie sieht die Unterstützung aus?
Die Unterstützung erfolgt systemisch,
das heißt die ganze Familie und soziale Umfeld werden einbezogen.
Sie ist ziel- und lösungsorientiert.
Die Familie und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.
Die Hilfe wird durch eine Fachkraft erbracht.
Die Fachkraft unterstützt die Familie sowohl bei der Bewältigung des Alltags
wie z.B. Einkaufen und Gesunde Ernährung, Geld verwalten
oder Bewältigung von persönlichen Krisen,
als auch bei der Erziehung und Versorgung des Kindes.
Die Kompetenzen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe werden verbunden.
Begleitete Elternschaft
Auch Menschen mit Behinderung bekommen Kinder.
Bei der Erziehung und Betreuung können Sie Hilfe erhalten.
Dabei begleitet sie eine Fach-Kraft.
Meistens ist das eine Sozialpädagogin.
Oder eine Erzieherin.
Das nennt man Begleitete Elternschaft.
Die Fach-Kraft bespricht mit der Familie Fragen zur Erziehung.
Zum Beispiel:
Was geht vor bei einer Geburt?
Wo bekommt man eine Hebamme?
Welche Ämter müssen nach der Geburt informiert werden?
Wie beantragen wir Elterngeld und Elternzeit?
Wie suchen wir eine größere Wohnung?
Wieviel Taschengeld soll mein Kind bekommen?
Wie lernt es für die Schule zu lernen?
Für die Belgeitete Elternschaft muss man einen Antrag stellen.
Dabei unterstützen unsere Ansprechpartner.